Schulanmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat unserer Schule.

Anmeldezeitraum

19. Februar 2024 bis 01. März 2024

Mo – Do: 7:45 – 16:00
Fr: 7:45 – 14:00

Die Sichtung für die Aufnahme in die 1. Klasse Gym AKTIV PRO erfolgt am 08. März 2024.

Erforderliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Schulnachricht im Original
  • Geburtsurkunde im Original
  • Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
  • E-Card im Original
  • Meldebestätigung
Allgemeine Bedingungen
  • Sollten Sie die Anmeldung zurückziehen wollen, muss dies ohne Ausnahme schriftlich erfolgen.
  • Die angegebene Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten!
  • Sind die Aufnahmekriterien erfüllt, gilt die Anmeldung als Zusage für die Aufnahme

Für weitere Informationen steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung: 02612 42407

Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung

Gesetzliche Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe der Volksschule.

Voraussetzung dafür ist, dass die/der Schüler*in im Jahreszeugnis in Deutsch, Lesen und Mathematik keine schlechtere Note als “Gut” und alle anderen Pflichtgegenstände positiv abgeschlossen hat.

Bei “Befriedigend” in einem oder mehreren oben genannten Pflichtgegenständen kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn auf Grund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die/der Schüler*in den Anforderungen entsprechen wird.

Aufnahme mit Aufnahmeprüfung

Werden die oben angeführten Aufnahmebedingungen nicht erfüllt, kann der/die Schüler*in eine Aufnahmeprüfung an unserer Schule machen.

Eine Aufnahme in das Gymnasium Aktiv Pro ist grundsätzlich nur nach Teilnahme bei der dafür vorgesehenen Sichtung möglich.

Aufnahme ohne Aufnahmeprüfung

Gesetzliche Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Schulstufe einer AHS.

Außerdem kann, nach erfolgreichem Abschluss der Mittelschule, wenn die Berechtigung für den Übertritt in eine höhere Schule gegeben ist, ein Übertritt in die 5. Klasse unserer Schule erfolgen.

Dies trifft zu, wenn die Schüler*innen in allen differenzierten Pflichtgegenständen das Bildungsziel der Vertiefung erreicht haben. Falls dies NUR in EINEM differenzierten Pflichtgegenstand NICHT der Fall ist, kann die Klassenkonferenz der Mittelschule feststellen, dass die Schüler*innen auf Grund ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen einer höheren Schule genügen werden.

Aufnahme mit Aufnahmeprüfung

Liegt die Berechtigung zum Übertritt in eine höhere Schule nicht vor, ist aus jenen differenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Eine Aufnahmeprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die die/der Schüler*in bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemein bildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.

Eine Aufnahme aus anderen höheren Schulen an unsere Schule ist prinzipiell möglich, sofern Plätze frei sind.

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.