Standardisierte Reifeprüfung
- Voraussetzung zum Maturaantritt ist der positive Abschluss der 8. Klasse.
- Die Schüler:innen entscheiden dabei selbst, wie viele schriftliche und mündliche Klausuren sie ablegen wollen. Das hängt auch davon ab, ob sie eine abschließende Arbeit verfassen.
- Entscheidet man sich gegen eine abschließende Arbeit, so muss zusätzlich eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt werden.
- Jedes Prüfungsgebiet der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Dazu ist eine Anmeldung in der Schule notwendig, die zeitgerecht zu erfolgen hat und in der Verantwortung der Kandidat:innen liegt.
Informationen zur Reifeprüfung sind unter folgendem Link des Bildungsministeriums abrufbar: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp_ahs.html
- Die abschließende Arbeit ist ein Prüfungsgebiet im Rahmen der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an AHS und kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 freiwillig verfasst werden.
- Die Kandidat:innen verfassen, ihrem persönlichen Interesse folgend, ihre Arbeit. Diese ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet. Im Reifeprüfungszeugnis werden der Titel und die Beurteilung der Arbeit vermerkt.
- Die Themenfindung und Wahl der Betreuungslehrperson erfolgen bereits am Beginn der 7. Klasse. Die Bestätigung des Erwartungshorizontes durch die Direktion über das ABA-Portal hat bis zu einem festgelegten Termin zu erfolgen. Danach darf die Themenstellung nicht mehr verändert werden.
- Die abschließende Arbeit muss selbstständig von der:dem Schüler:in außerhalb der Unterrichtszeit erstellt werden. Ein Betreuungsprotokoll über die Gespräche mit der Betreuungslehrperson ist verpflichtend zu führen und muss mit der Arbeit auch abgegeben werden.
- Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit über das ABA-Portal hochgeladen werden. Zwei gedruckte Exemplare sind im Sekretariat abzugeben.
- Im Frühjahr finden die Präsentationen und Diskussionen der abschließenden Arbeit statt. Diese erfolgen vor einer Kommission.
- Bei negativer Beurteilung muss die Arbeit mit einer neuen Themenstellung wiederholt werden. Eine positiv beurteilte abschließende Arbeit bleibt im Fall einer Wiederholung der 8. Klasse erhalten.
- Auf das Antreten bei den Klausuren oder der mündlichen Reifeprüfung wirken sich eine Verzögerung bei der Abgabe oder eine negative Beurteilung der abschließenden Arbeit nicht aus.
- Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur Klausur antreten.
- Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt. Die mündliche Kompensationsprüfung dauert max. 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung. Die zeitgerechte Anmeldung liegt in der Verantwortung der Kandidat:innen.
- In den Klausurfächern fließt, unter bestimmten Bedingungen, die Jahresbeurteilung in die Gesamtbeurteilung der Klausurfächer mit ein.
- Die Gesamtzahl an Prüfungsgebieten (schriftliche Prüfungen, mündliche Prüfungen, Abschließende Arbeit) muss jedenfalls 7 betragen.
- Entscheidet sich der Schüler/die Schülerin für eine abschließende Arbeit, so beträgt die Anzahl aus schriftlichen und mündlichen Prüfung 6.
- Die gewählten Prüfungsgebiete müssen sich inhaltlich und fachlich unterscheiden. Gegenstände können als Prüfungsgebiete gewählt werden, wenn sie in der Oberstufe mit mindestens 4 Wochenstunden insgesamt unterrichtet wurden.
- Bei der mündlichen Reifeprüfung werden die wesentlichen Themenbereiche des gewählten Unterrichtsgegenstandes geprüft. Diese werden als „Themenpool“ am Schulstandort beschlossen und den Schülerinnen und Schülern zeitgerecht übergeben.
- Aus diesen Themenpools werden bei der mündlichen Reifeprüfung von den Kandidat:innen zwei Pools gezogen. Die Kandidat:innen entscheiden sich für einen dieser Bereiche und bereiten die kompetenzorientierte Beantwortung der Aufgabenstellungen
- Nach einer Vorbereitungszeit folgt die Prüfung vor einer Kommission.
- Kommission: Vorsitz (Direktor), Klassenvorstand, Prüferin/Prüfer, fachkundiger Beisitz
- In den Prüfungsfächern fließt, unter bestimmten Bedingungen, die Jahresbeurteilung in die Gesamtbeurteilung der Klausurfächer mit ein.